Förderungen

Zuschussmöglichkeiten für Gedenkstätten

Das niedersächsische Kultusministerium stellt der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten für Fahrten zu NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten finanzielle Mittel als Zuwendung zur Verfügung. 

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten kann auf Antrag Zuschüsse zu Gedenkstättenfahrten bis zur Höhe von 50% der Fahrtkosten gewähren.

Entsprechend der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fahrten zu NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen“ soll damit in erster Linie jungen Menschen im Zusammenhang mit schulischen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen der Besuch einer Gedenkstätte in Niedersachsen ermöglicht werden.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Stiftung niedersächsiche Gedenkstätten entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • www.mk.niedersachsen.de

Weiterführende Informationen sind hier hinterlegt:

Kurzführungen:

Jeden 1. Sonntag im Monat, jeweils um 11 Uhr und 15 Uhr.

Gedenkstätte Esterwegen

Hinterm Busch 1
26897 Esterwegen
Tel. 05955 988950

info@gedenkstaette-esterwegen.de

Öffnungszeiten Der Eintritt ist frei

April bis Oktober
November bis März

Ostermontag und Pfingstmontag geöffnet. Von 15.12. bis 15.01. geschlossen.