Förderungen

Zuschussmöglichkeiten für Gedenkstätten

Das niedersächsische Kultusministerium stellt der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten für Fahrten zu NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten finanzielle Mittel als Zuwendung zur Verfügung. 

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten kann auf Antrag Zuschüsse zu Gedenkstättenfahrten bis zur Höhe von 50% der Fahrtkosten gewähren.

Entsprechend der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fahrten zu NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen“ soll damit in erster Linie jungen Menschen im Zusammenhang mit schulischen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen der Besuch einer Gedenkstätte in Niedersachsen ermöglicht werden.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Stiftung niedersächsiche Gedenkstätten entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • www.mk.niedersachsen.de

Kurzführungen - in deutsch und auch in niederländischer Sprache

Jeden 1. Sonntag im Monat, jeweils um 11 Uhr und 15 Uhr.